{"id":7674,"date":"2023-10-25T09:23:38","date_gmt":"2023-10-25T07:23:38","guid":{"rendered":"http:\/\/wv-dev.p654111.webspaceconfig.de\/?page_id=7674"},"modified":"2024-11-12T15:59:43","modified_gmt":"2024-11-12T13:59:43","slug":"gtc","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/solprime.de\/en\/gtc\/","title":{"rendered":"GTC"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"wp-block-group\"><div class=\"wp-block-group__inner-container\">\r\n<div class=\"space-large\" id=\"block_8436e7ffb64c8679ba086ef48c6aba2c\"><\/div>\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">GENERAL TERMS AND CONDITIONS<\/h1>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">SOLprime Power Systems GmbH<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">I. Einleitung<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">1. Begriffsbestimmung<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Begriffe Verbraucher, Unternehmer und Kunde werden in den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) der SOLprime Power Systeme GmbH (nachfolgend SOLprime genannt) wie folgt verwendet: Verbraucher sind nat\u00fcrliche Personen, mit denen SOLprime&nbsp;in Gesch\u00e4ftsbeziehungen tritt, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbst\u00e4ndige berufliche T\u00e4tigkeit zugerechnet werden kann.Unternehmer sind nat\u00fcrliche oder juristische Personen oder rechtsf\u00e4hige Personengesellschaften, mit denen SOLprime&nbsp;in Gesch\u00e4ftsbeziehungen tritt und die in Aus\u00fcbung einer gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handeln, sowie juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts. Mit dem Begriff Kunden werden Verbraucher, Unternehmer und juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts zusammengefasst.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">2. Geltungsbereich<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle Gesch\u00e4ftsbeziehungen der SOLprime&nbsp;mit ihren Kunden.Diese AGB gelten ausschlie\u00dflich. Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als SOLprime&nbsp;ihrer Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt hat. Insbesondere gilt die vorbehaltlose Durchf\u00fchrung eines Vertrages durch SOLprime nicht als Zustimmung der Einbeziehung der AGB des Kunden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschlie\u00dflich Nebenabreden, Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. F\u00fcr den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Best\u00e4tigung von SOLprime&nbsp;ma\u00dfgebend. Diese AGB gelten gegen\u00fcber Unternehmern auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote, ohne dass es eines neuerlichen Hinweises hierauf durch SOLprime bedarf. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abge\u00e4ndert oder ausdr\u00fccklich ausgeschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">3. Geltung bei bestimmten Vertragsarten<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Abschnitt I. und der Abschnitt V. dieser AGB gelten f\u00fcr alle mit SOLprime geschlossenen Vertragsarten. F\u00fcr Kaufvertr\u00e4ge gelten erg\u00e4nzend die besonderen Bestimmungen in Abschnitt II. dieser AGB. F\u00fcr Werkvertr\u00e4ge gelten erg\u00e4nzend die besonderen Bestimmungen in Abschnitt III. dieser AGB. Bei der Erbringung von Planungsleistungen durch SOLprime&nbsp;gelten erg\u00e4nzend die besonderen Bestimmungen in Abschnitt IV. dieser AGB. Erbringt SOLprime&nbsp;Leistungen, die nicht nur eine der zuvor aufgef\u00fchrten Vertragsarten betreffen (gemischte Vertr\u00e4ge), also z.B. bei Lieferung und Montage, oder Lieferung und Planung, gelten die Bestimmungen dieser AGB insgesamt, wobei auf die einzelnen Teilleistungen vorrangig die Bestimmungen aus den Abschnitten, die die jeweilige Vertragsart betreffen, anzuwenden sind.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">4. Vertragsschluss, Erkl\u00e4rungen<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Angebote von SOLprime sind freibleibend, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Auftr\u00e4ge kann SOLprime innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen. Angaben, die SOLprime zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung macht, sowie Darstellungen derselben, sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue \u00dcbereinstimmung voraussetzt. Diese sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale. Handels\u00fcbliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zul\u00e4ssig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeintr\u00e4chtigen. SOLprime beh\u00e4lt sich das Eigentum und\/oder das Urheberrecht an allen abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschl\u00e4gen sowie dem Kunden zur Verf\u00fcgung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenst\u00e4nde ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung von SOLprime weder als solche noch inhaltlich Dritten zug\u00e4nglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielf\u00e4ltigen. Er hat auf Verlangen von SOLprime diese Gegenst\u00e4nde vollst\u00e4ndig zur\u00fcckzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang nicht mehr ben\u00f6tigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages f\u00fchren. Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegen\u00fcber SOLprime abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, M\u00e4ngelanzeigen, Erkl\u00e4rung von R\u00fccktritt oder Minderung), bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">5. Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung und Zur\u00fcckbehaltung<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Preise gelten f\u00fcr den in den Auftragsbest\u00e4tigungen aufgef\u00fchrten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. SOLprime&nbsp;liefert gegen Vorkasse, Nachnahme oder Rechnung. Die Zahlungen sind bei Entgegennahme der Leistung durch den Kunden in vollem Umfang f\u00e4llig und durch diesen ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu \u00fcberweisen. Bei Lieferung gegen Rechnung sind alle Rechnungsbetr\u00e4ge, soweit nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart ist, sp\u00e4testens 7 Tage nach Zugang der Rechnung beim Kunden zu zahlen. Zahlt der Kunde nicht, kommt er damit, ohne dass es einer weiteren Erkl\u00e4rung von SOLprime bedarf, 7 Tage nach dem F\u00e4lligkeitstag in Verzug. Im Falle des Vorhandenseins von M\u00e4ngeln steht dem Kunden ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zu den M\u00e4ngeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherf\u00fcllung steht. SOLprime ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuf\u00fchren oder zu erbringen, wenn SOLprime nach Abschluss des Vertrages Umst\u00e4nde bekannt werden, die die Kreditw\u00fcrdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch die die Bezahlung der offenen Forderungen von SOLprime durch den Kunden aus den bestehenden Vertragsverh\u00e4ltnissen gef\u00e4hrdet wird. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zur\u00fcckbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unbestritten ist.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">6. Eigentumsvorbehalt, Sicherung<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Alle gelieferten Waren und Gegenst\u00e4nde (nachfolgend Waren genannt) bleiben Eigentum von SOLprime, bis der Kunde s\u00e4mtliche aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung resultierenden Anspr\u00fcche erf\u00fcllt hat. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren d\u00fcrfen vor vollst\u00e4ndiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpf\u00e4ndet, noch zur Sicherheit \u00fcbereignet werden. Der Kunde hat SOLprime unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die SOLprime geh\u00f6renden Waren erfolgen. Ohne ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung von SOLprime ist der Kunde nicht berechtigt, Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehrs umzubilden und\/oder zu verarbeiten. Im Falle der Verarbeitung und\/oder Umbildung von Vorbehaltsware erfolgt dies im Namen und f\u00fcr SOLprime, jedoch ohne dass SOLprime hieraus Verpflichtungen entstehen. Im Falle des Erl\u00f6schens des Eigentums infolge gesetzlichen Eigentums\u00fcberganges, insbesondere durch Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung, verpflichtet sich der Kunde, mit Abschluss des Vertrags SOLprime einen (Mit-) Eigentumsanteil in H\u00f6he des Rechnungswerts zu \u00fcbertragen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung auf f\u00e4llige Forderungen, ist SOLprime berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder\/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. SOLprime ist in diesem Zusammenhang berechtigt das Grundst\u00fcck des Kunden zu betreten. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erkl\u00e4rung des R\u00fccktritts, SOLprime ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und sich den R\u00fccktritt vorzubehalten es sei denn, der Kunde ist Verbraucher und die Vorschriften \u00fcber Finanzierungshilfen (\u00a7\u00a7 499 bis 504 BGB) finden Anwendung. Zahlt der Kunde trotz F\u00e4lligkeit der zugrundeliegenden Forderung nicht, darf SOLprime diese Rechte nur geltend machen, wenn dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt wurde oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Der Unternehmer tritt schon mit Vertragsabschluss die ihm aus Ver\u00e4u\u00dferung oder einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller H\u00f6he an SOLprime ab. Der Unternehmer wird erm\u00e4chtigt, die an SOLprime abgetretenen Forderungen im Rahmen eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsbetriebs f\u00fcr eigene Rechnung und in eigenem Namen einzuziehen. Diese Erm\u00e4chtigung kann von SOLprime f\u00fcr den Fall, dass sich der Unternehmer in Zahlungsverzug befindet, widerrufen werden. Widerruft SOLprime diese Erm\u00e4chtigung, hat der Unternehmer SOLprime auf Verlangen alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen auszuh\u00e4ndigen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">7. Liefer- und Leistungsfristen und Liefer- und Leistungsverzug<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von SOLprime bei Annahme des Angebotes angegeben. SOLprime ist zu Teilleistungen bzw. Teillieferungen berechtigt, es sei denn, diese sind als solche f\u00fcr den Kunden ohne Interesse. Sofern SOLprime verbindliche Lieferfristen aus Gr\u00fcnden, die SOLprime nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung), wird SOLprime den Kunden hier\u00fcber unverz\u00fcglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verf\u00fcgbar, ist SOLprime berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird SOLprime unverz\u00fcglich erstatten. Als Fall der Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer von SOLprime. Die gesetzlichen R\u00fccktritts- und K\u00fcndigungsrechte von SOLprime sowie die gesetzlichen Vorschriften \u00fcber die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. Unm\u00f6glichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und\/oder Nacherf\u00fcllung) bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">8. Haftung<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auf Schadensersatz haftet SOLprime \u2013 gleich aus welchem Rechtsgrund \u2013 bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit haftet SOLprime nur f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf). In letzterem Fall ist die Haftung von SOLprime jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Diese Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht, soweit SOLprime einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Ware \u00fcbernommen hat. Das gleiche gilt f\u00fcr Anspr\u00fcche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">9. Gew\u00e4hrleistung<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Grundlage der M\u00e4ngelhaftung von SOLprime ist vor allem die \u00fcber die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung \u00fcber die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind; es macht hierbei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung vom Kunden, vom Hersteller oder von SOLprime stammt. Die Gew\u00e4hrleistung erstreckt sich nicht auf Sch\u00e4den, die entstanden sind infolge normaler Abnutzung, mangelhafter Einbau- und Montagearbeiten oder fehlerhafter Inbetriebsetzung, soweit dies nicht von SOLprime verschuldet wurde, bei fehlerhafter oder nachl\u00e4ssiger Behandlung oder Wartung, nicht sachgem\u00e4\u00dfer Beanspruchung sowie Nichtbeachtung der Montage- oder Bedienungsanleitung und der einschl\u00e4gigen Normen. Die Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche erl\u00f6schen auch dann, wenn ohne Genehmigung von SOLprime seitens des Kunden oder eines Dritten \u00c4nderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">10. Annahmeverzug<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Kommt der Kunde mit der Annahme\/Abnahme oder einer sonstigen Mitwirkungspflicht in Verzug, kann ihm SOLprime eine angemessene Frist zur Bewirkung dieser Vertragspflichten setzen. Verstreicht diese Frist fruchtlos, ist SOLprime nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und Schadenersatz statt Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Das Recht, Erf\u00fcllung des Vertrages und Schadenersatz wegen Verz\u00f6gerung der Leistung zu verlangen, bleibt unber\u00fchrt. In jedem Fall ist der Kunde zum Ersatz der Kosten verpflichtet, die SOLprime aufgrund der Lagerung von nicht angenommener Ware entsteht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">II. Vertragsbedingungen f\u00fcr Kaufvertr\u00e4ge<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">1. Gefahr\u00fcbergang<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auf den Unternehmer geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware \u00fcber, wenn diese zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Dies gilt auch f\u00fcr den Fall, dass frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware erst mit der \u00dcbergabe der Ware, sp\u00e4testens mit deren Anlieferung am vereinbarten Lieferort, an diesen \u00fcber. Ist die Abholung der Ware durch den Kunden vereinbart, so geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung mit der Bereitstellung der Ware zur Abholung und der Anzeige hier\u00fcber gegen\u00fcber dem Kunden auf diesen \u00fcber.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">2. Gew\u00e4hrleistungsregelungen f\u00fcr Verbrauchers<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Verbraucher hat die erhaltene Ware unverz\u00fcglich auf Fehler zu kontrollieren und dabei festgestellte M\u00e4ngel innerhalb von 14 Tagen nach \u00dcbergabe schriftlich gegen\u00fcber SOLprime zu r\u00fcgen, wobei zur Einhaltung der Frist das Absenden der M\u00e4ngelanzeige ausreichend ist. Der Verbraucher kann bei Vorliegen eines Mangels zun\u00e4chst nach seiner Wahl Ersatzlieferung oder Nachbesserung verlangen, es sei denn, die gew\u00e4hlte Art der Nacherf\u00fcllung (Ersatzlieferung oder Nachbesserung) ist f\u00fcr SOLprime im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig oder unm\u00f6glich. Erst nach Fehlschlagen der Nacherf\u00fcllung oder wenn die Verk\u00e4uferin die Nacherf\u00fcllung verweigert, kann der Verbraucher vom Vertrag zur\u00fccktreten (R\u00fccktritt) oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen (Minderung). Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein R\u00fccktrittsrecht.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">3. Gew\u00e4hrleistungsregelungen f\u00fcr Unternehmer<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Unternehmer hat die Ware unverz\u00fcglich nach \u00dcbergabe auf Fehler zu pr\u00fcfen und SOLprime etwaige M\u00e4ngel schriftlich und spezifiziert mitzuteilen. Versteckte M\u00e4ngel m\u00fcssen unverz\u00fcglich nach deren Entdeckung schriftlich gegen\u00fcber SOLprime geltend gemacht werden. Die R\u00fcgen sind so rechtzeitig vor einer Be- und Verarbeitung mitzuteilen, dass SOLprime noch in der Lage ist, Abhilfe zu schaffen. Vers\u00e4umt der Unternehmer die R\u00fcgefristen, verliert er etwa ihm zustehende Gew\u00e4hrleistungsrechte. M\u00e4ngelanspr\u00fcche von Unternehmern verj\u00e4hren in einem Jahr vom Tag der \u00dcbergabe an gerechnet, dies gilt nicht in den F\u00e4llen, in denen das Gesetz zwingend l\u00e4ngere Fristen vorschreibt.Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann SOLprime gegen\u00fcber Unternehmern zun\u00e4chst w\u00e4hlen, ob Nacherf\u00fcllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) erfolgt. Das Recht von SOLprime die gew\u00e4hlte Art der Nacherf\u00fcllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unber\u00fchrt. Wenn die Nacherf\u00fcllung fehlgeschlagen ist oder eine f\u00fcr die Nacherf\u00fcllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Unternehmer vom Kaufvertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein R\u00fccktrittsrecht.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">4. Produkt\u2013 und Leistungsgarantien von Herstellern<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diverse Hersteller, insbesondere von Solarmodulen und Wechselrichtern, gew\u00e4hren SOLprime f\u00fcr ihre Produkte bestimmte, \u00fcber die gesetzliche Gew\u00e4hrleistung hinausgehende, Produkt- und Leistungsgarantien (nachfolgend Herstellergarantien genannt). Soweit dies bei Produkten, die SOLprime an den Kunden geliefert hat, der Fall ist, informiert SOLprime den Kunden \u00fcber den Hersteller und den Inhalt dieser Herstellergarantien. Um dem Kunden die Durchsetzung von Anspr\u00fcchen aus diesen Herstellergarantien zu erleichtern, bevollm\u00e4chtigt SOLprime hiermit den Kunden, bestehende Anspr\u00fcche aus den Herstellergarantien im Namen von SOLprime unmittelbar gegen diese Hersteller geltend zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">III. Vertragsbedingungen f\u00fcr Werkvertr\u00e4ge<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">1. Hinweise<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">SOLprime ist lediglich verpflichtet, die vom Kunden zur Monatage bereitgestellten Komponenten betriebsfertig zu montieren. Der Kunde tr\u00e4gt die alleinige Verantwortung daf\u00fcr, dass die durch ihn bereit gestellten Komponenten den einschl\u00e4gigen gesetzlichen Vorschriften entsprechen. SOLprime&nbsp;ist berechtigt, sich zur Durchf\u00fchrung des Vertrages Dritter zu bedienen. Die Einspeisung von elektrischer Energie in das Netz des \u00f6rtlichen Netzbetreibers setzt den Abschluss eines entsprechenden Vertrages zwischen diesem und dem Kunden voraus, dessen Vorbereitung und Abschluss allein dem Kunden obliegt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">2. Montagevoraussetzungen<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Kunde ist verpflichtet, vor Montagebeginn die notwendigen \u00f6ffentlich-rechtlichen Genehmigungen einzuholen und\/oder vorgeschriebene Anzeigen an Beh\u00f6rden zu erstatten. Weiterhin hat der Kunde alle anderen Voraussetzungen f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Leistung durch SOLprime, wie z.B. die \u00dcberpr\u00fcfung von Geb\u00e4uden auf ihrer bauliche und\/oder statische Eignung, zu erbringen. SOLprime ist berechtigt, vom Kunden einen Nachweis \u00fcber das Vorliegen dieser Voraussetzungen zu verlangen. Der Kunde hat auf seine Kosten daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass SOLprime die vereinbarten Werkleistungen vor Ort ausf\u00fchren kann, insbesondere die hierf\u00fcr notwendigen baulichen Voraussetzungen zu schaffen und sicherzustellen, dass SOLprime und deren Erf\u00fcllungsgehilfen uneingeschr\u00e4nkten Zugang zum Montageplatz haben.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">3. Abnahme<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Kunde ist zur Verweigerung der Abnahme nur berechtigt, wenn die Leistung von SOLprime wesentliche M\u00e4ngel aufweist. Die Abnahme einer Leistung hat unverz\u00fcglich nach Mitteilung \u00fcber die Fertigstellung zu erfolgen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde innerhalb von 12 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung die Leistung nicht abnimmt oder die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen hat.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">4. Gew\u00e4hrleistungsregelungen<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Kunde ist verpflichtet etwaige M\u00e4ngel unverz\u00fcglich gegen\u00fcber SOLprime&nbsp;zu r\u00fcgen. SOLprime kann zun\u00e4chst w\u00e4hlen, ob Nacherf\u00fcllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Neuherstellung des Werkes erfolgt. Das Recht von Loinribs, die gew\u00e4hlte Art der Nacherf\u00fcllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unber\u00fchrt. Wenn die Nacherf\u00fcllung fehlgeschlagen ist oder eine f\u00fcr die Nacherf\u00fcllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Werkvertrag zur\u00fccktreten oder den Werklohn mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein R\u00fccktrittsrecht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">IV. Planungsleistungen<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">1. Mitwirkungspflichten des Kunden<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Kunde ist verpflichtet, auch ohne gesonderte Anforderung, SOLprime s\u00e4mtliche Unterlagen, die zur Erbringung einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Planung ben\u00f6tigt werden, wie Baupl\u00e4ne, Skizzen, Ma\u00dfangaben usw., richtig, rechtzeitig und vollst\u00e4ndig zur Verf\u00fcgung zu stellen. Er hat SOLprime ferner von allen Vorg\u00e4ngen und Umst\u00e4nden unverz\u00fcglich Kenntnis zu geben, die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Auftrages von Bedeutung sein k\u00f6nnten. Dies gilt auch f\u00fcr Unterlagen, Vorg\u00e4nge und Umst\u00e4nde, die erst w\u00e4hrend der T\u00e4tigkeit von SOLprime bekannt werden. SOLprime&nbsp;ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit und \/oder Vollst\u00e4ndigkeit der Unterlagen und Angaben nachzupr\u00fcfen. Soweit Fristen zu beachten sind, hat SOLprime f\u00fcr ihre Wahrung nur dann zu sorgen, wenn und soweit der Kunde die erforderlichen Unterlagen und Angaben zur Verf\u00fcgung gestellt hat.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">2. Berechnungen<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Erstellt SOLprime f\u00fcr den Kunden im Rahmen der Planung Wirtschaftlichkeits-, Stromertrags- oder sonstige Ertrags- und\/oder Finanzierungsberechnungen, so sind diese, soweit nicht ausdr\u00fccklich anders bezeichnet, lediglich unverbindliche Beispielrechnungen., durch SOLprime dabei verwendete Berechnungsgrundlagen, wie Energiepreise, Sonnenscheindauer und \u00e4hnliches haben lediglich beispielhaften Charakter. Aus alledem k\u00f6nnen demzufolge keinerlei vertragliche Verpflichtungen und\/oder sonstige Leistungszusicherungen von SOLprime abgeleitet werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">V. Abschlie\u00dfende Bestimmungen<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">1. Datenschutzrechtliche Bestimmungen<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt grunds\u00e4tzlich nach dem datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Gesetzen. Bei der Datenverarbeitung und -\u00fcbermittlung werden die schutzw\u00fcrdigen Belange des Kunden durch SOLprime gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Bestimmungen ber\u00fccksichtigt. Die f\u00fcr die Gesch\u00e4ftsabwicklung notwendigen Daten werden durch SOLprime gespeichert und ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Bestellabwicklung sowie f\u00fcr eigene Werbezwecke verarbeitet. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten aus einem Vertragsverh\u00e4ltnis durch SOLprime zum Zwecke der Nutzung im kaufm\u00e4nnischen Betrieb auf Datentr\u00e4ger gespeichert werden. Die Weitergabe der gespeicherten Daten durch SOLprime an Dritte \u00fcber die genannten Zwecke hinaus ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">2. Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstiges<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen SOLprime und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. Abschnitt I.) Ziffer 6.) dieser AGB unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lagerortes der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzul\u00e4ssig oder unwirksam ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, ist ausschlie\u00dflicher \u2013 auch internationaler \u2013 Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Berlin und, soweit die sachliche Zust\u00e4ndigkeit eines Amtsgerichts vorliegt, das Amtsgericht Berlin- Mitte. Dieser Gerichtsstand gilt ebenfalls, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder sein gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. SOLprime ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam sein, wird hierdurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\r\n<div class=\"space-extralarge\" id=\"block_2f3b0344914f35a99ee939621490158f\"><\/div><\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"GENERAL TERMS AND CONDITIONS SOLprime Power Systems GmbH I. Einleitung 1. 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